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Privatleute haften bei offenem W-Lan

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Privatpersonen ihren drahtlosen Internetzugang ausreichend sichern, andernfalls droht ihnen eine Abmahnung, falls ein Dritter den Zugang für illegale Downloads benutzt.

Der Anschluss muss durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort vor unbefugten Zugriffen gesichert werden, sonst droht dem WLan Betreiber bei illegaler Nutzung Dritter eine Abmahnung.


Schadenersatz muss allerdings nur bei vorsätzlicher Beihilfe zum illegalen Downloaden gezahlt werden, so der Bundesgerichtshof weiter, die Abmahnkosten belaufen sich allerdings auch auf ca. 100¬.

Quelle: it-news.de
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